Notar

Der Amtssitz des Notars befindet sich im Zentrum von Oe­se­de in un­mit­tel­ba­rer Nä­he des Rat­hau­ses. Oe­se­de ist ein Stadt­teil von Ge­orgs­ma­rien­hüt­te und be­fin­det sich im Land­kreis Os­na­brück in Nie­der­sach­sen. Die Ur­sprün­ge der notariellen Tätigkeit gehen zurück auf die Sozietät der Anwaltsnotare Cle­mens Bröcker und Frie­drich Pel­ke, welcher zuvor als Richter am Landgericht Osnabrück tätig war. Herr Pel­ke schied mit sei­nem Tod am 31.12.1989 aus dem Amt aus­.

Zum 30. September 2014 ist Herr Clemens Bröcker als Notar wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Amt geschieden. Er steht Ihnen im Rahmen anwaltlicher Beratung weiter zur Verfügung. Sei­ne Akten, Bücher und Urkunden verwahrt der­zeit Herr Tho­mas Bröcker und wer­den nach voll­stän­di­ger Ab­wick­lung in die Ver­wah­rung des Amts­ge­richts Bad Iburg ge­ge­ben. Herr Kus­sin ist mit Ab­lauf des 31.1.2017 we­gen Er­rei­chens der ge­setz­li­chen Al­ters­gren­ze aus dem No­ta­ramt aus­ge­schie­den. Seine Urkunden werden vom Amtsgericht Bad Iburg verwahrt.

No­ta­re sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Un­ter­schrif­ten und Abschriften. Für eine Vielzahl besonders weitreichender Rechts­ge­schäf­te ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Zu den Kerngebieten der notariellen Tätigkeit gehören regelmäßig folgende Bereiche:

I. Immobilienrecht

  1. Be­ur­kun­dung von Grundstückskaufverträgen und Wohnungseigentumsrechten
  2. Be­ur­kun­dung von Grundschuldbestellungsurkunden
  3. Be­ur­kun­dung von Übertragungsverträgen im Wege vorweggenommener Erbfolge (z.B. Eltern übertragen zu Lebzeiten Grundbesitz mit aufstehendem Gebäude auf ih­re Kinder)
  4. Beurkundung bei Begründung von Wohnungseigentum

II. Regelung von Nachlassangelegenheiten z.B.

  1. Be­ur­kun­dung von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen
  2. Be­ur­kun­dung von Pflichtteilsverzichtsverträgen einschließlich Regelung der Höhe der Abfindungszahlung
  3. Be­ur­kun­dung von Erbscheinsanträgen
  4. Be­ur­kun­dung von Erbteilsübertragungs- und Erbauseinandersetzungsverträgen

III. Gesellschaftsrecht z.B.

  1. Beurkundung einer GmbH-Gründung
  2. Beurkundung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen

IV. Familienrecht z.B.

  1. Beurkundung von Eheverträgen
  2. Beurkundung von Scheidungsfolgevereinbarungen

Als sog. Anwaltsnotar übt Herr Tho­mas Bröcker sein Amt neben seinem Beruf als Rechts­an­walt aus.
Der Aufgabenbereich des Notars ist in den §§ 20 bis 24 BNotO im einzelnen geregelt. Ge­mäß § 14 BNotO hat der Notar sein Amt getreu seinem Eide zu verwalten; er ist nicht Ver­tre­ter einer Partei, son­dern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Be­tei­lig­ten.

Ih­nen wer­den vor Be­urkundung re­gel­mä­ßig Ver­tragsentwürfe über­sandt und der No­tar steht für Ihre Fragen und Än­de­rungs­wün­sche gern zur Verfügung. Anschließend kann ein Be­ur­kun­dungs­ter­min zeit­nah vereinbart werden. Nach der Beurkundung über­nimmt der No­tar den Vollzug der Ur­kun­de. Im Rah­men des Voll­zu­ges sind häu­fig Genehmigungen und Er­klä­run­gen Dritter ein­zu­ho­len so­wie Anträge bei Gericht zu stel­len und die Über­wa­chun­g des Rechts­ge­schäfts zur Ab­si­che­rung der Be­tei­lig­ten vor­zu­neh­men.

Die anfallenden Notargebühren sind im sog. Ge­richts- und No­tar­ko­sten­ge­setz (GNotKG) bundesweit einheitlich gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe bestimmt sich nach dem Wert der Angelegenheit, nach der no­ta­ri­el­len Tätigkeit im ein­zel­nen und nach den beurkundeten Regelungen. Be­ra­tungs­ge­sprä­che im Vorfeld einer an­schlie­ßend durch­ge­führ­ten Beurkundung bleiben nach dem GNotKG gebührenfrei.

Herr Thomas Bröcker wird bei der Abwicklung der notariellen Tätigkeit von Frau Birgit Rotert-Jochmann unterstützt, welche regelmäßig Fortbildungskurse besucht.

Notar Bröcker & Bröcker