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Herzlich Willkommen

Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Bröcker & Neugebauer freut sich über Ihren Besuch auf unserer Website.

Zu den Kernkompetenzen unserer Rechtsanwaltskanzlei gehören das Grundstücksrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und das Strafrecht sowie die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten. Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Bröcker hat sich zudem auf das Versicherungsrecht und Erbrecht spezialisiert. Ihm ist gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Erbrecht zu führen.

Herr Rechtsanwalt Oliver Franke-Stehmann hat seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Internetrecht. Er erfüllt die theoretischen Voraussetzungen zum Führen des Titels „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ und bildet sich regelmäßig auf diesem Gebiet fort.

Herr Rechtsanwalt Stephan Neugebauer hat seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Er erfüllt die theoretischen Voraussetzungen zum Führen der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Steuerrecht“.

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei bearbeiten grundsätzlich nur bestimmte Rechtsgebiete, um dem stetigen Wandel in Gesetzgebung und Rechtsprechung und damit der optimalen Durchsetzung Ihrer Interessen gerecht zu werden.

In der Rubrik „Anwälte“ können Sie durch einen Klick auf den Pfeil unter dem Bild erkennen, welcher Rechtsanwalt in den entsprechenden Gebieten überwiegend tätig ist. Unser Ziel ist es ferner, die Schranken zwischen dem Mandant, dem Recht sowie dem Rechtsanwalt abzubauen. Das persönliche Beratungsverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt hat für uns eine große Bedeutung.

Setzen Sie sich mit uns persönlich, telefonisch, postalisch oder per E-Mail in Verbindung, wenn Sie bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen Hilfe benötigen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass die E-Mail-Adresse aus einer Vielzahl von vernünftigen Gründen nur zur Übermittlung von Informationswünschen und nicht zur Erteilung von E-Mail-Aufträgen dient.

Kanzleischild Anwaltskanzlei Bröcker & Bröcker

Einblicke in die Kanzlei