Notar
Der Amtssitz des Notars befindet sich im Zentrum von Oesede in unmittelbarer Nähe des Rathauses. Oesede ist ein Stadtteil von Georgsmarienhütte und befindet sich im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen. Die Ursprünge der notariellen Tätigkeit gehen zurück auf die Sozietät der Anwaltsnotare Clemens Bröcker und Friedrich Pelke, welcher zuvor als Richter am Landgericht Osnabrück tätig war. Herr Pelke schied mit seinem Tod am 31.12.1989 aus dem Amt aus.
Zum 30. September 2014 ist Herr Clemens Bröcker als Notar wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Amt geschieden. Er steht Ihnen im Rahmen anwaltlicher Beratung weiter zur Verfügung. Seine Akten, Bücher und Urkunden verwahrt derzeit Herr Thomas Bröcker und werden nach vollständiger Abwicklung in die Verwahrung des Amtsgerichts Bad Iburg gegeben. Herr Kussin ist mit Ablauf des 31.1.2017 wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Notaramt ausgeschieden. Seine Urkunden werden vom Amtsgericht Bad Iburg verwahrt.
Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Für eine Vielzahl besonders weitreichender Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
Zu den Kerngebieten der notariellen Tätigkeit gehören regelmäßig folgende Bereiche:
I. Immobilienrecht
- Beurkundung von Grundstückskaufverträgen und Wohnungseigentumsrechten
- Beurkundung von Grundschuldbestellungsurkunden
- Beurkundung von Übertragungsverträgen im Wege vorweggenommener Erbfolge (z.B. Eltern übertragen zu Lebzeiten Grundbesitz mit aufstehendem Gebäude auf ihre Kinder)
- Beurkundung bei Begründung von Wohnungseigentum
II. Regelung von Nachlassangelegenheiten z.B.
- Beurkundung von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen
- Beurkundung von Pflichtteilsverzichtsverträgen einschließlich Regelung der Höhe der Abfindungszahlung
- Beurkundung von Erbscheinsanträgen
- Beurkundung von Erbteilsübertragungs- und Erbauseinandersetzungsverträgen
III. Gesellschaftsrecht z.B.
- Beurkundung einer GmbH-Gründung
- Beurkundung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen
IV. Familienrecht z.B.
- Beurkundung von Eheverträgen
- Beurkundung von Scheidungsfolgevereinbarungen
Als sog. Anwaltsnotar übt Herr Thomas Bröcker sein Amt neben seinem Beruf als Rechtsanwalt aus.
Der Aufgabenbereich des Notars ist in den §§ 20 bis 24 BNotO im einzelnen geregelt. Gemäß § 14 BNotO hat der Notar sein Amt getreu seinem Eide zu verwalten; er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten.
Ihnen werden vor Beurkundung regelmäßig Vertragsentwürfe übersandt und der Notar steht für Ihre Fragen und Änderungswünsche gern zur Verfügung. Anschließend kann ein Beurkundungstermin zeitnah vereinbart werden. Nach der Beurkundung übernimmt der Notar den Vollzug der Urkunde. Im Rahmen des Vollzuges sind häufig Genehmigungen und Erklärungen Dritter einzuholen sowie Anträge bei Gericht zu stellen und die Überwachung des Rechtsgeschäfts zur Absicherung der Beteiligten vorzunehmen.
Die anfallenden Notargebühren sind im sog. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe bestimmt sich nach dem Wert der Angelegenheit, nach der notariellen Tätigkeit im einzelnen und nach den beurkundeten Regelungen. Beratungsgespräche im Vorfeld einer anschließend durchgeführten Beurkundung bleiben nach dem GNotKG gebührenfrei.
Herr Thomas Bröcker wird bei der Abwicklung der notariellen Tätigkeit von Frau Birgit Rotert-Jochmann unterstützt, welche regelmäßig Fortbildungskurse besucht.